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Seelsorge im Gefängnis

Der Umstand, eingeschlossen zu sein mit eventuell in die Hunderte gehenden Tagen, von denen jeder einzeln gezählt wird, den täglichen Regeln und Gesetzmäßigkeiten der Anstalt unterworfen und von Vollzugsbeamten abhängig zu sein, das eigene Leben nicht mehr eigenständig beeinflussen zu können – diese extreme Situation ist eine extrem belastende Situation. Dazu kommen in vielen Fällen Probleme in der Beziehung und im Kontakt zu Familie und Freunden „draußen“ oder Suchtprobleme. In dieser Not helfen seelsorgerliche Gespräche über die konkrete Lebenskrise, über Gott, Schuld, Vergebung. Seelsorgerlicher Beistand vermag das Seelenleben zu stabilisieren, Halt und neue Hoffnung zu geben.

 

Nach Artikel 141 des Grundgesetzes besteht das Recht auf seelsorgerliche Tätigkeit der Religionsgesellschaften in den Strafanstalten. In Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes wird die ungestörte Religionsausübung gewährleistet.

In 20 Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg sind unsere ausgebildeten Gefängnisseelsorger*innen im seelsorgerlichen Einsatz. Im Jahr 2016 beschloss das Land Baden-Württemberg, neben der muslimischen Krankenhausseelsorge auch die muslimische Gefängnisseelsorge zu fördern. Im gleichen Jahr fand der erste Ausbildungsgang statt.

Kontakte und die Kommunikation mit Familie und Freunden über Besuche und Telefonate sind im Vollzug auf ein Minimum beschränkt. Wer etwas auf dem Herzen hat oder ein Problem oder auf eine Therapie hofft, muss lange warten bis ein Gespräch oder eine Klärung möglich ist. Der Betroffene befindet sich in diesen Phasen in totaler Ungewissheit, kann er doch eigenständig keine Schritte unternehmen. Dazu kommt, dass sich im Strafvollzug immer auch gewalttätige, hierarchische Strukturen herausbilden. Es geht um das Erlangen und Abpressen einfachster Dienstleistungen von Tabakbeschaffung bis hin zum Handel mit Drogen. Diese Strukturen setzen zusätzlich unter Druck, bewirken Angst.

In dieser Situation ist das Bedürfnis groß, das Gesprächsangebot der Seelsorger*innen anzunehmen, im Einzel- oder Gruppengespräch. Die Bedürfnisse der Insassen haben eine große Bandbreite. Schon allein die Möglichkeit, eine andere Person in einer anderen Räumlichkeit zu treffen, tut gut. Oft geht es um Hilfestellungen in der Alltagsbewältigung, kleine Dienste, wie z.B. ein Gespräch mit der Familie, ein Telefonat mit dem Anwalt oder Informationsbeschaffung, z.B. zu Therapie- oder Ausbildungsmöglichkeiten. Seelsorger*innen können auch vermitteln, wenn es Probleme mit beispielsweise einem Vollzugsbeamten oder Mitinsassen gibt. Die Bedürfnisse bleiben jedoch nicht auf solche praktischen Schwierigkeiten beschränkt, sie gehen in der Regel tiefer, die Person existentiell betreffend.

Für das Gruppengespräch gibt es unterschiedliche Angebote dafür, wie man konstruktiv miteinander ins Gespräch kommt und Unterstützung vermittelt. Es können sich beispielsweise nach einem Gemeinschaftsgebet oder nach dem muslimischen Freitagsgebet Gespräche ergeben oder aber auch in einer gemeinsamen Kochaktion. Die Seelsorger*innen sind immer bemüht zu schauen, was der Gruppe gut tun könnte und wie man einen unkomplizierten, guten, vertrauensvollen Zugang zu der Gruppe und den Einzelnen finden kann. Ein gemeinschaftliches Angebot hat den Vorteil, dass ein Aufbau von Beziehungen untereinander möglich ist und gelernt werden kann, wie Konflikte ohne Gewalt gelöst werden können.

Im seelsorgerlichen Einzelgespräch kann jede bzw. jeder Inhaftierte all das loswerden, was ihr oder ihm auf der Seele liegt. Die Seelsorger*innen unterliegen der Schweigepflicht, was den Gefangenen einen sicheren und geschützten Raum für ganz persönliche Gespräche garantiert. Neben Gesprächen über die Haftsituation und eventuelle Konflikte im Gefängnis steht die persönliche Lebenskrise, in die man durch eine Wegsperrung und Trennung vom bisherigen privaten, familiären, freundschaftsbezogenen, schulischen oder beruflichen Leben gerät. Familie, Einsamkeit, Ängste, eventuelle Suchtprobleme, die Straftat selbst sowie die Suche nach Hoffnung und Sinn, nach Perspektiven für das Leben nach der Haft sind zentrale Themen. In diesem Zusammenhang werden oft auch religiöse Fragen nach Gott gestellt, selbst wenn die Person bisher eher religionsfern war. In einer extremen, isolierten und auf sich selbst geworfenen Situation bewegen auch Fragen nach Schuld und Vergebung, Prüfung, Reue, Wiedergutmachung, Fragen nach allem, was Hoffnung geben kann. Es ist sehr wichtig für die Betroffenen, ihre Fragen innerhalb ihres vertrauten muslimischen Glaubenssystems deuten zu können. Die Seelsorger*innen können bei der Antwortfindung aus dem Glauben unterstützen. Diese existentiellen Fragen zu klären, stabilisiert, stärkt die Betroffenen und spendet Hoffnung.

„Und wer etwas Böses tut oder sich selbst Unrecht zufügt und hierauf Allah um Vergebung bittet, wird Allah allvergebend und barmherzig finden.“

(Qur'an 4:110)

„Aber wer es bereut nach seiner Freveltat und sich bessert, von dem wird Allah seine Reue annehmen; wahrlich, Allah ist allvergebend, barmherzig.“

(Qur'an 5:39)

Diese göttliche Zusage kann Wendepunkte im Leben der Häftlinge schaffen, kann den Weg freimachen für Hoffnung, Vergebung, Ermutigung, neue Perspektiven, einen Neuanfang  - in der Haft und für das Leben „draußen“ nach der Haft.

Dem seelsorgerlichen Auffangen der Häftlinge kommt eine große Bedeutung zu. Es geht um den Menschen selbst, der in einer außerordentlichen Situation wie im Gefängnis ohne Beistand leicht depressiv und hoffnungslos werden kann und sich dadurch selbst gefährdet. Die Seele leidet. Aus einer depressiv-hoffnungslosen Lage heraus ist es zudem eher gegeben, dass der Betroffene während der Haft entgegen aller Zielsetzung noch krimineller wird und nach der Haft auch schnell wieder rückfällig. Ein Kreislauf, aus dem für viele kein leichtes Entkommen ist. Seelsorge kann in diesem Kontext einen wichtigen Beitrag leisten.

Irmeli Thienes, Reportage aus dem Gefängnis. Fast ein Viertel der Gefangenen in Bruchsal sind Muslime, in: Bruchsaler Rundschau, 29.4.2019

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