
Levent Sayginsoy
Projektleitung
Ich koordiniere die vielfältigen Projekte, bin mitverantwortlich für die Organisationsentwicklung und bemühe mich um eine vertrauensvolle Netzwerkarbeit mit unseren Kooperationspartnern.

Sabine Stoll
Administrative Verwaltung
Ich kümmere mich um die Entwicklung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien. In Planung sind z.B. ein muslimischer Kindergarten sowie eine Ehe-, Familien- und Lebensberatung.

Ilkay Colakoglu
Verwaltung
Ich leite unser Büro, die Verwaltung und die Buchhaltung und unterstütze unsere Leitung.

Carla Jahn
Praktikantin
Stellen Sie Ihr Team vor! Fügen Sie Bilder, Texte und Links hinzu oder verbinden Sie Daten aus Ihrer Kollektion.
Religiös begründete Pflicht des Krankenbesuchs
„Allah, der Mächtige und Erhabene, wird am Tage der Auferstehung dem Menschen vorhalten: ‚O Kind Adams! Ich erkrankte, doch du besuchtest Mich nicht!‘ Er wird antworten: ‚O mein Herr! Wie hätte ich Dich besuchen können, wo Du doch der Herr der Welten bist?‘ Allah wird erklären: ‚Hast du denn nicht erfahren, dass Mein Diener Soundso krank war, und du hast ihn nicht besucht? Hast du denn nicht gewusst, wenn du ihn besucht hättest, hättest du Mich bei ihm gefunden! O Kind Adams! (…).‘“
(Riyadu s-Salihin: Hadith-Nr. 896, Buch 7, Kapitel 144)
Kranke und Notleidende zu besuchen und ihnen beizustehen, ist eine religiöse Pflicht im Islam. In der Sunna existiert eine Vielzahl von Überlieferungen über Krankenbesuche, die von unserem Propheten Muhammad regelmäßig unternommen und uns mit ihrer Wichtigkeit ans Herz gelegt wurden.
Schon bei Gesundheit wird zum Pflegen der Gemeinschaft im religiös-rituellen Bereich (z.B. Gemeinschaftsgebet) sowie im Privaten angehalten. Dies stärkt den Zusammenhalt sowie das persönliche Teil-sein und bietet ein Netz des Auffangens in einsamen oder schwierigen Situationen. Erst recht bei Krankheit ist dann geboten, den Nächsten zu besuchen, ihm Mitgefühl entgegenzubringen und beizustehen, sei es Beistand seelsorgerlicher oder materieller Natur.
„Das Gleichnis der Gläubigen in ihrer gegenseitigen Freundschaft und Barmherzigkeit sowie ihrem Mitgefühl füreinander ist wie der Körper eines Menschen: Wenn ein Glied leidet, so leidet der ganze Körper an Schlaflosigkeit und Fieber.”
(Überliefert bei al-Buẖari und Muslim; Riyadu s-Salihin: Hadith-Nr. 224, Buch 1, Kapitel 27)
Häufig ist für das Pflegepersonal, die Ärzte*innen und die Mitpatienten*innen zu beobachten, dass muslimische Patient*innen im Vergleich außergewöhnlich viel Besuch bekommen. Dies resultiert aus den religiösen Verpflichtungen der Muslims ihrem kranken Nächsten gegenüber. Dieser Besuch gilt der Anteilnahme, Trostzusprechung und Ermutigung des Erkrankten und verspricht gleichzeitig den Besuchenden gewissermaßen einen Lohn:
„Wer auch immer eine kranke Person besucht, taucht in Barmherzigkeit ein bis er sitzt, und wenn er sitzt, ist er darin versunken.“
(Al-Albani, Al-Silsila as-Saheehah, 2504)