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Das Auswahlverfahren

Auf die Bewerbung folgt ein strenges, mehrstündiges Auswahlverfahren, das gewährleisten soll, dass der Bewerber, die Bewerberin seelsorgerliche Aufgaben erfüllen kann. Schriftlich geprüft werden die deutschen Sprachkenntnisse, das logische Denken sowie die Kommunikationsfähigkeit. Dieser Teil des Auswahlverfahrens ist online möglich. In Präsenz aller Bewerber*innen geht es insbesondere um Kommunikationsfähigkeit und den Umgang mit theologischem Wissen. Der Nachweis ergibt sich aus der Darstellung der Bewerber*innen in einem spontanen anschaulichen Kurzvortrag sowie in der Beteiligung an einer Gruppendiskussion. In einem sich anschließenden gesonderten Einzeltermin erfolgt ein biografisches Interview der Ausbildungsbewerber*innen durch die Ausbildungsleitung und eine aktive Seelsorgerin oder einen aktiven Seelsorger. Durch dieses Gespräch ist die Chance gegeben, den Ausbildungsgang näher zu betrachten und Einblicke in die seelsorgerliche Tätigkeit zu gewinnen. Durch die schriftlichen und mündlichen Tests sowie das Gespräch sollen eine persönliche Eignung sowie ein Bildungsgrad sichergestellt werden, so dass spätere Belastungen im Unterricht oder in der Seelsorgearbeit vermieden werden. 

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es eine Fehleinschätzung seitens der Ausbildungsteilnehmer*innen oder der Ausbildungsleitung gab, ist ein Abbruch mit Rückerstattung der Teilnahmegebühr möglich.

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