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Anforderungen an die Bewerber/innen

Neben der Bereitschaft zu einer zeit- und lernintensiven Ausbildung sowie zum ehrenamtlichen Engagement muss vor der Ausbildung sichergestellt werden, dass die Bewerbenden für die Ausbildung und für die seelsorgerliche Arbeit geeignet sind. Dabei geht es nicht nur darum, die Ausbildung von fähigen Seelsorger*innen zu sichern, es geht auch darum, die Bewerbenden persönlich vor eigenen Fehlentscheidungen zu schützen. Deshalb sollte jede/r Bewerbende für sich persönlich im Voraus die eigenen Vorstellungen und Ziele abklären, wobei die Betrachtung wichtiger Kriterien für eine seelsorgerlichen Tätigkeit behilflich ist.

Im Folgenden sind die Kriterien bzw. Voraussetzungen aufgelistet, die die Bewerber*innen mitbringen müssen:

  • Zugehörigkeit zum islamischen Glauben. Dieser ist spirituelle und religiöse Quelle und Basis, tragendes Element für unseren seelsorgerlichen Dienst an unseren Mitmenschen.

  • Emotionale und psychische Belastbarkeit und Stabilität.

  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Person.

  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den eigenen Erfahrungen von Krankheit, Leiden, Schuld, Not und der eigenen Sterblichkeit. Wichtig für die seelsorgerliche Arbeit ist eine grundlegende, bestenfalls theologisch fundierte und spirituell vertiefte Glaubensüberzeugung, auf deren Basis ein reflektierter, gefestigter und gereifter Umgang mit der eigenen Begrenztheit und Endlichkeit angenommen werden kann. 

  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.

  • Bereitschaft zur Klärung der eigenen Motivationslage.

  • Bereitschaft, Kranke, Sterbende und Trauernde zu begleiten, bei Lebensdeutung, Sinn- und Hoffnungssuche zur Seite zu stehen, zuzuhören, zu trösten, zu ermutigen und in Leid, Konflikten und Not zu begleiten.

  • Bereitschaft, in einer Krise erreichbar und zur Intervention bereit zu sein.

  • Lern- und Reflexionsbereitschaft in Bezug auf das eigene Kommunikationsverhalten.

  • Kooperations- und Teamfähigkeit, um mit den anderen Berufsgruppen in den jeweiligen Einrichtungen ( z.B. Pflegekräfte, Ärzt*innen, Krankenhaus- oder Hospizpersonal, Verwaltungen) zusammenarbeiten zu können.

  • Die Bereitschaft, auf Wunsch Patient*innen mit islamisch-gottesdienstlichen Handlungen und Ritualen (z.B. Gebet, Du‘a, Tasbih, Dhikr, Qur'anlesung, Glaubensbekenntnis) zu begleiten oder sie bei deren Ausübung zu unterstützen.

  • Eine wichtige Eigenschaft ist bei Bedarf auch das Zurückstellen-können der eigenen Glaubensüberzeugung und die Offenheit, die Seelsorgesuchenden so anzunehmen wie sie sind und sie dort abzuholen, wo sie sind. Jeder Mensch ist anders und wird auch so angenommen, sein Weg, seine Erfahrungen, seine religiösen und spirituellen Ressourcen werden respektiert und auf dem Weg zur Heilung und bei der Lebens- und Sinndeutung unterstützend genutzt.

  • Bereitschaft, sich mit medizinethischen Fragestellungen auseinanderzusetzen um vermittelnd wirken zu können (den Patient*innen und Angehörigen gegenüber oder im Ethikrat).

  • Stabile persönliche Lebenssituation.

  • Private wie berufliche Möglichkeit der Aufgabenerfüllung in einem gewissen zeitlichen Umfang sowie einer gewissen Flexibilität in der Zeiteinteilung.

  • Bereitschaft zu einer einjährigen ehrenamtlichen Seelsorgetätigkeit in einer Einrichtung aus dem Bereich der gewählten Profilausbildung.

  • Bereitschaft zur verpflichtenden Teilnahme an regelmäßigen Supervisionen und Arbeitskreistreffen sowie an Fortbildungsmaßnahmen zur weiteren Qualifikation.

  • Es muss nachgewiesen werden, dass der/die Bewerber/in über sehr gute Deutschkenntnisse verfügt, um zum einen den hohen sprachlichen Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden und zum anderen, um später problemlos mit beispielsweise dem Pflegepersonal und den Ärzt*innen in den Krankenhäusern kommunizieren zu können. Das erforderliche Sprachniveau für Bewerber*innen, die keinen deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss haben, ist erreicht mit dem erfolgreichen Abschluss der C1-Prüfung nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Zusätzlich zu sehr guten Deutschkenntnissen ist die gute Kenntnis mindestens einer weiteren Sprache eines islamisch geprägten Landes erforderlich, denn zu unserem Profil gehört die Betreuung muslimischer Menschen mit noch schwachen Deutschkenntnissen in ihrer Muttersprache. Wegen der hohen Anzahl Geflüchteter mit Arabisch als Muttersprache sind zurzeit verstärkt Arabischkenntnisse gefragt. Die wichtigsten Sprachen muslimischer Menschen in Deutschland mit Migrations- oder Fluchthintergrund sind: Albanisch, Arabisch, Bengali, Berbersprachen, Bosnisch-Serbokroatisch, Dari, Kurdisch, Mazedonisch, Paschtu, Farsi, Tamil, Türkisch und Urdu.

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